Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister(in) und der/dem Schriftführer(in). Der Verein wird vertreten durch die/den erste(n) Vorsitzende(n) oder die/den stellvertretende(n) Vorsitzende/(n) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.