Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000 (eintausend) Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.