Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen bzw. deren Stellvertreter/in, dem Kassierer bzw. der Kassiererin und dem Schriftführer bzw. der Schriftfüherin sowie bis zu drei Beisitzern. Der/die Vorsitzende und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.