Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den 1. oder 2. stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.