Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem etwaigen Geschäftsführer, dem 1. Kassierer und dem 2. Kassierer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitgieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.