Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch 2 Mitglieder des Vorstandes, und zwar den Vorsitzenden oder einen der Stellvertreter zusammen mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer.