Der Verein wird vertreten durch einen Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2.000,01 EUR der einstimmigen Zustimmung des Vorstandes bedürfen. Für Rechtsgeschäfte, die 10.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.