Der Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus a) dem Vorsitzenden, b) mindestens einem und maximal neun Stv. Vorsitzenden, c) dem Schatzmeister d) dem Geschäftsführer Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wovon eines der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muss.