Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und den/der Beisitzer/in. Der Verein wird durch die/den Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter/in jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.