Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftwart oder gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.