Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem der Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden, dem/der 1. Schriftführer/in und dem/der 1. Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter mit dem/der Vorsitzenden und/oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.