Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter; dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Zweit Vorstandsmitglieder - darunter der SLG-Leiter - vertreten den Verein gemeinsam.