Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und seiner/seinem Stellvertreter/in (2. Vorstand). Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 Euro müssen zu ihrer Verbindlichkeit von der/dem Vorsitzenden, dem Finanzvorstand und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit.