| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus ein bis drei Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von 100.000,00 EUR oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandes zusammengefasst werden, 3. Übernahme von Bürgschaften, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere die Gründung von Gesellschaften, und 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesodnere durch die Übernahme von Geschäftsanteilen. |