Der geschäftsführende Vorstand iSd § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes einzeln vertreten, wenn und soweit es sich um Erklärungen gegenüber dem Vereinsregister handelt (etwa Anmeldungen zum Vereinsregister) oder das jeweilige Rechtsgeschäft einen Wert von EUR 100,00 im Einzelfall, bei Dauerschuldverhältnissen EUR 100,00 pro Jahr, nicht übersteigt. Bei allen übrigen Geschäften wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.