Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.