Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.