Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem / der 1. Vorsitzenden, dem / der 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer / der Schriftführerin und dem Kassenwart / der Kassenwartin und 2 Beisitzern / Beisitzerinnen. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Dabei hat der, die 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende mitzuwirken.