Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Der Verein wird durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.