Der Verein wird durch durch den Vorsitzenden und den stellvertretende Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Diese sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtsgeschäfte, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nur gemeinsam sowie zusätzlich auch von dem Kassenwart, bei dessen Verhinderung von dem Schriftführer unterzeichnet werden müssen.