Vorstand im Sinne des § 26 BGB: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzern oder Beisitzerinnen. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen eines der/die Vorsitzende oder der/die Schatzmeisterin sein muss.