Vorstand im Sinne des § 26 BGB: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in. Der/die Vorsitzende mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Vorsitzende mit dem Schatzmeister/in sowie der/die stellvertretende Vorsitzende mit dem/der Schatzmeister/in sind gemeinschaftlich vertetungsberechtigt.