Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in, der/die Schriftführer/in, bis zu drei Beisitzer/innen und der Direktor des Museums. Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende/r Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.