Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Vorstand kann eine/n Geschäftsführer/in als "Besonderer Vertreter/in" neben dem Vorstand bestellen.