Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassierer/in, 1. Beisitzer/in aus der aktiven Abteilung, 1 Beisitzer/in aus der Alters- und Ehrenabteilung und 1 Beisitzer/in aus der Jugendabteilung. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, wovon ein Vertreter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertende Vorsitzende sein muss.