Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden sowie dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende(n) allein oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) allein vertreten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.