Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: a) der/dem 1. Vorsitzenden b) der /dem 2. Vorsitzenden c) der/dem 1. Kassierer/in d) der/dem 2. Kassierer/in Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Zur Abwicklung des gewöhnlichen Zahlungsverkehr bis zu einem Betrag von EUR 100,00 genügt die Unterschrift eines/r Kassierer(in)s.