Vorstand im Sinne des § 26 BGB: die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende, die/der Kassierer/in. Der Verein wird durch den/die Vorsitzende/n, oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.