Vorstand im Sinne des § 26 BGB: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Geschäftsführer - dem Schatzmeister Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich