Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, einem weiteren Vorstandsmitglied Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.