Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassierer; mit Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Vorstände bestimmt werden. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam.