Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: - dem/der Vorsitzende/n - dem/der stellvertretende/n Vorsitzende/n - dem/der Schatzmeister/in - dem/der Schriftführer/in sowie bis zu zwei Beisitzer/innen Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.