Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und der Kassierer. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.500 EUR sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.