Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - 1. Kassierer - 2. Kassierer - 1. Schriftführer - 2. Schriftführer Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.