Vorstand im Sinne des § 26 BGB: erste Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Schriftführer, Kassierer/Schatzmeister und Leiter/in des Kulturzentrums Sinsteden als geborenes Mitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.