Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzende/r, zwei Stellvertreter/innen, Kassenwart/in und stellvertretende Kassenwart/in. Der Verein wird durch den/die Vorsitzende/n und Kassenwart/in gemeinsam oder durch die zwei Stellvertreter/innen gemeinsam mit dem/der stellvertretenden Kassenwart/in vertreten.