Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzendem, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 3000,- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.