Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertreter/-in, einem/r Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt; im übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.