Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein alleine. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.