Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer(in) und dem/der Schriftführer(in) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.