Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die 1. Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Kassierer/in. Die Vertretung erfolgt jeweils durch den/die 1. Vorsitzende/n oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.