Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassierer/in, der/die Schriftführer/in. Der/die Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende sind jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.