Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Grundstückserwerb kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görus e.V. (Amtsgericht Köln VR 17018) erfolgen.