| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne von § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Geschäftsführer/in, stellvertretender Geschäftsführer/in, Schatzmeister/in, stellvertretender Schatzmeister/in, Sportwart/in, 1. stellvertretender Sportwart/in, 2. stellvertretender Sportwart/in. Zur Vertretung des Vereins genügt die MItwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern, unter denen sich der Vorsitzende, der Geschäftsführer, Schatzmeister oder Sportwart befinden muss. |