Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2521
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach
b)
Mönchengladbach
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer,
sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende
Vorsitzende oder Finanzvorstand.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
EUR 5.000,00 die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. med. Rohr, Martin, Mönchengladbach, *XX.XX.1972
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Rolfes, Manfred, Mönchengladbach, *XX.XX.1947
Bestellt als
Finanzvorstand:
Dipl. Kaufmann Elsenbruch, Frank, Mönchengladbach,
*XX.XX.1962
Bestellt als
Vorstand:
Dipl. Kaufmann Keinhorst, Peter, Mönchengladbach,
*XX.XX.1963
Bestellt als
Vorstand:
Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln,
*XX.XX.1975
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.03.2009.
a)
20.03.2009
Coersten
2
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer,
sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende
Vorsitzende oder Finanzvorstand.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 3
(Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 11 Absatz 5 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung
des Vereins) beschlossen. Eine weitere Mitgliederversammlung vom 13.07.2010 hat die
Satzung in § 9 Absatz 7 (Vorstand) geändert.
a)
02.08.2010
Coersten
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2521
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
3
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand und Geschäftsführer. Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln,
*XX.XX.1975
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 10 (Haupt- und Nebenamtliche Mitarbeiter) und 15
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
22.01.2013
Schweizer
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung und Ergänzung der Satzung
in §§ 3 (Steuerbegünstigung und Wesen des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7
(Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Satzungsänderungen)
und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Eine weitere Mitgliederversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11
Ziffer 4 beschlossen.
a)
06.08.2015
Thiel
5
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 ZIffer 1
(Zweck des Vereins), § 4 Ziffer 2 (Erwerb der Mitgliedschaft) sowie die Ergänzung des § 9
Ziffer 10 (Vorstand) und die Änderung in § 15 (Auflösung des Vereins) und § 16
(Schlussbestimmungen) beschlossen. Ebenfalls wurde § 11 (Mitgliederversammlung) um
eine neue Ziffer 3 ergänzt, wodurch sich die nachfolgenden Ziffern 4 bis 9 geändert haben.
a)
19.01.2021
Neuenhausen
Abruf vom 25.12.2024