Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu 6 Mitgliedern, mindestens jedoch aus 4 Mitgliedern. Der Vorstand besteht aus der/m Vorsitzenden, der/m stellvertretenden Vorsitzenden, einer/einem Kassenwart/in, einer/einem Schriftführer/in, ggf. zwei Beisitzern/innen. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Wenigstens einer/eine ist der/die Vorsitzende oder stellvertretende(r) Vorsitzende(r).