Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 50413
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
SELK St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V.
b)
Blomberg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, wobei entweder der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende mitwirken muss.
b)
1. Vorsitzender:
Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.1957
stellvertretender Vorsitzender:
Pansegrau, Kurt, Blomberg, *XX.XX.1944
Vorstand:
Erdmann, Kurt, Detmold, *XX.XX.1954
Vorstand:
Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.1942
Vorstand:
Winter, Horst, Horn-Bad Meinberg, *XX.XX.1948
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.10.1998 zuletzt geändert am 21.08.1999
a)
07.04.2009
Mertens
b)
Tag der ersten Eintragung:
16.12.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Blomberg VR 413) getreten.
Freigegeben am 07.04.2009.
2
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.1957
Nicht mehr
Vorstand:
Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.1942
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Bahl, Tino, Lage, *XX.XX.1979
Bestellt als
Vorstand:
Wessels, Melanie, Blomberg, *XX.XX.1975
a)
04.07.2012
Holländer
3
a)
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche St.
Matthäusgemeinde Blomberg e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden (dem zuständigen Geistlichen), dem
stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer
Schriftführer ist.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen entweder
der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 11.03.1028 und 01.07.2018 haben die Änderung der
Satzung in §§ 2 und 5 (Ermöglichung einer Tätigkeitsvergütung für ehrenamtlich tätige
Personen bzw. Vorstandsmitglieder) und in § 7 (Voraussetzungen für passives Wahlrecht)
und § 10 (Gemeinde- bzw. Mitgliederversammlung: Stimmberechtigung, Voraussetzungen
für Satzungsänderungen und Mitgliederbegehren) sowie eine Klarstellung des
Vereinsnamens in § 1 der Satzung beschlossen.
a)
15.10.2018
Holländer
b)
Satzung Bl. 82-85 d.A.
Allgemeine Vertretungsregelung
von Amts wegen ergänzt.
Abruf vom 18.12.2024