Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Technik-Koordinator und dem Schriftführer. Der Verein wird außergerichtlich und gerichtlich sowie bei Willenserklärungen, durch die der Verein verpflichtet oder mit denen über Vereinsvermögen verfügt wird, von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, von denen eines der 1. Vorsitzende oder der Schatzmeister sein muss.