Die Satzung ist errichtet am 26.09.2024 und wurde gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2024 in § 16 (Mehrheitserfordernis bei Auflösungsbeschluss des Vereins) geändert.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen - zumindest aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.