Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und null bis zu elf (weiteren) Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.